Die Oberst Künzli-Gesellschaft, Murgenthal

ist eine Gesellschaft freiheitlich und unternehmerisch denkender Personen im Geiste von Arnold Künzli (1832-1908).

  • Arnold Künzli war ein Visionär von nationaler Bedeutung. Er war Politiker, Diplomat, Demokrat, Unternehmer, Militär und Philanthrop.
  • Arnold Künzlis ganzes Leben war geprägt durch sein soziales Staatsverständnis. Er war davon überzeugt, dass die wirtschaftliche Entwicklung unbedingt gefördert werden, aber auch allen zugutekommen soll.
  • Seinen beiden Lebensmaximen Arbeit und Gerechtigkeit für alle“ sowie soziales Unternehmertum“ hat Arnold Künzli zeitlebens nachgelebt.
  • Er war ein Verfechter einer starken Wirtschaft und der direkten Demokratie. Prägend dafür war seine Erziehung und Ausbildung.

Die Oberst Künzli Gesellschaft wurde 1994 gegründet und organisiert seither für die Gesellschafter und eingeladene Gäste eine Plattform zum Austausch liberalen Gedankengutes.

Die Oberst Künzli Gesellschaft fördert eine liberale politische Meinungsbildung unter Respektierung aller Facetten aus WirtschaftPolitik und Gesellschaft.

Unsere Werte: Dafür steht die Oberst Künzli-Gesellschaft

  • Wir sind überzeugt, dass eine erfolgreiche gesellschaftliche Entwicklung eine starke Wirtschaft, soziale Sicherheit, sowie einen gerechten und demokratischen Einbezug aller Bürgerinnen und Bürger braucht 
  • Grundlage für unsere Haltung ist das „geistige Erbe“ von Arnold Künzli (1832-1908). Seine Ideale, Werte und Ziele für eine freie soziale Marktwirtschaft und eine demokratische Gesellschaft werden durch die OKG überzeugt mitgetragen.

Ziel und Zweck der Oberst Künzli-Gesellschaft

  • Die Ideale und die Gesinnung von Arnold Künzli sind die Grundlage für das Selbstverständnis der OKG.
  • Die OKG will Diskussion und Meinungsbildung unterstützen. Dabei hat demokratisch jeder seine eigene Überzeugung. Eine Gesellschaftsmeinung streben wir nicht an.
  • Die OKG will zu wichtigen Themen der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und demokratischen Entwicklung durch interessante und kompetente Referate unterschiedliche Meinungen präsentieren, prioritär intern, mit Medieninformationen und bedarfsweise auch durch öffentliche Veranstaltungen.
  • Im Sinne des OKG-Selbstverständnisses können Projekte unterstützt werden.

Satzungen der Oberst Künzli-Gesellschaft

Präambel

In der In der Überzeugung, dass es nach wie vor nötig und sinnvoll ist

  • sich für traditionelle und ethische Werte einzusetzen
  • den Grundsätzen der freien Marktwirtschaft nachzuleben
  • die gesellschaftspolitischen Zusammenhänge zu erkennen
  • für die Belange der kulturellen Bestrebungen und der historischen Vergangenheit der politischen Gemeinde Murgenthal Verständnis und Interesse zu fördern

ist am 30. März 1994 in Murgenthal die „Oberst Künzli-Gesellschaft“ gegründet worden.

Ziel und Zweck

  • Die Oberst Künzlli-Gesellschaft ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Murgenthal.
  • Sie führt freiheitlich und unternehmerisch denkende Personen zusammen und nimmt Anteil an den öffentlichen Problemen auf Stufe Gemeinde, Kanton und Bund.
  • Sie fördert und pflegt das gesellschaftliche Leben unter ihren Mitgliedern und in der Gemeinde Murgenthal.
  • Sie verschafft dem historischen Erbe des Militärs, Politikers und Unternehmers Arnold Künzli (1832-1908) Nachachtung.
  • Sie pflegt die Geselligkeit und Freundschaft unter ihren Mitgliedern.

Mitgliedschaft

Die Gesellschaft besteht aus Gesellschafter-innen und Ehrengesellschafter-innen. Voraussetzung für die Aufnahme in die Gesellschaft sind:

  • Identifikation mit den eingangs dieser Satzungen angeführten Grundsätzen (Präambel/Ziel und Zweck).
  • Aufgrund besonderer Verdienste in Gemeinde, Kanton und Eidgenossenschaft können ehrenhalber Personen in die Gesellschaft aufgenommen werden.
  • Der Vorstand ist berechtigt, Neumitglieder auch während eines Gesellschaftsjahres provisorisch aufzunehmen und an der nächsten HV zur definitiven Aufnahme vorzuschlagen.

Über die Aufnahme in die Gesellschaft entscheidet die Hauptversammlung auf Antrag des Vorstandes durch Zustimmung von mindestens Dreiviertel der anwesenden Gesellschafter-innen. Eine Bewerbung kann vom Vorstand der Gesellschaft ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

Gesellschafter-innen, welchen auf Grund besonderer Verdienste oder langjähriger Zugehörigkeit zur Gesellschaft die Ehrenmitgliedschaft zugesprochen wird, erfüllen weiterhin die gleichen Verpflichtungen wie die übrigen Gesellschafter-innen. Das Gesellschaftsreglement kann nötigenfalls Ausnahmen festlegen. 

Der Austritt aus der Gesellschaft kann nur auf das Ende des Rechnungsjahres erfolgen. Er ist dem Präsidenten bis zum 1. Oktober schriftlich mitzuteilen. Austretende haben den Jahresbeitrag für das laufende Jahr zu entrichten. Bei Austritt, Ausschluss oder Tod eines/einer Gesellschafters/Gesellschafterin oder Ehrengesellschafters/Ehrengesellschafterin entsteht kein Anspruch auf das Gesellschaftsvermögen.

Der Vorstand kann eine/n Gesellschafter/in ausschliessen, wenn diese/r den ideellen Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft nicht mehr genügt, trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung seine/ihre finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft gegenüber nicht erfüllt oder auch dann, wenn er/sie trotz mehrmaliger Ermahnungen am Gesellschaftsleben nur ungenügend Anteil nimmt. Der/die Betroffene kann innert Monatsfrist gegen den Entscheid des Vorstandes an der Hauptversammlung rekurrieren. Bis zum Entscheid der Hauptversammlung ist er/sie von seinen/ihren Mitgliedschaftsrechten ausgeschlossen. Zur Gutheissung des Rekurses bedarf es der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Gesellschafter-innen.

Gesellschaftstätigkeit

Der Vorstand ist verantwortlich für das Tätigkeitsprogramm. Dieses hat sich nach Ziel und Zweck der Gesellschaft auszurichten. Angaben sind den Gesellschafter-innen rechtzeitig bekannt zu geben.

Die Tätigkeit der Gesellschaft gliedert sich in

  • gesellschaftsinterne Anlässe
  • öffentliche Veranstaltungen
  • Hauptversammlung

Die Gesellschafter-innen verpflichten sich, die Mehrheit der Anlässe zu besuchen.

Organisation

Die Organe der Gesellschaft sind:

  1. die Hauptversammlung
  2. der Vorstand
  3. die Rechnungsrevisoren

Die Hauptversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft. Sie findet alljährlich im ersten Quartal eines Jahres statt und behandelt insbesondere folgende Geschäfte:

  1. Wahl der Stimmenzähler und des Tagespräsidenten
  2. Protokoll der letzten Hauptversammlung
  3. Jahresbericht des Präsidenten (dieser umfasst jeweils alle Veranstaltungen von einer Hauptversammlung zur andern)
  4. Jahresrechnung, Revisorenbericht
  5. Beschlussfassung über das Rechnungsergebnis
  6. Festsetzung des Jahresbeitrages und allfälliger Sonderbeiträge
  7. Provisorisches Tätigkeitsprogramm
  8. Budget
  9. Wahlen
  10. Aufnahme neuer Gesellschafter-innen
  11. Anträge von Gesellschafter-innen
  12. Ernennungen und Ehrungen
  13. Verschiedenes

Die Abänderung der gesamten Satzungen ist an einer ausserordentlichen Versammlung zu behandeln. Die Abänderung einzelner Bestimmungen und die Genehmigung allgemein verbindlicher Reglemente können auch an einer ordentlichen Versammlung beschlossen werden.

Die Einberufung der ordentlichen und ausserordentlichen Hauptversammlung hat mindestens 10 Tage vorher schriftlich unter Bekanntgabe der Traktanden zu erfolgen.

Eine ausserordentliche Hauptversammlung wird vom Vorstand oder auf schriftlichen Antrag unter Angabe der Gründe von mindestens einem Viertel der Gesellschafter-innen einberufen.

Die Hauptversammlung fasst ihre Beschlüsse bei

  1. Sachgeschäften in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Gesellschafter-innen. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.
  2. Wahlen des Präsidenten, und der Vorstandsmitglieder in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Gesellschafter-innen.
  3. Satzungsänderungen in offener Abstimmung mit Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Gesellschafter-innen.
  4. Rekursen ausgeschlossener Gesellschafter in geheimer Abstimmung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Gesellschafter-innen.
  5. Aufnahmen von neuen Gesellschafter-innen in offener Abstimmung mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Gesellschafter-innen.

Anträge von Gesellschafter-innen an die Hauptversammlung sind mindestens acht Tage vorher beim Präsidenten schriftlich einzureichen.

 

Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus mindestens fünf Mitgliedern

  1. Präsident
  2. Vize-Präsident
  3. Sekretär
  4. Quästor (Säckelmeister)
  5. Stubenmeister

Der Vorstand wird durch die Hauptversammlung für eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt. Er ist wiederwählbar. Der Präsident wird in einem besonderen Wahlgang durch die Hauptversammlung gewählt. Im übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft nach aussen und erledigt die laufenden sowie die ihm durch die Hauptversammlung aufgetragenen Geschäfte.

Zwei Rechnungsrevisoren prüfen alljährlich die Rechnung sowie ein allfälliges Inventar der Gesellschaft und erstatten schriftlich Bericht an den Vorstand zuhanden der Hauptversammlung. Der Quästor schliesst die Rechnung jährlich per 31. Dezember ab.

Schluss und Übergangsbestimmungen

Für die Verbindlichkeit der Gesellschaft haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Die persönliche Haftbarkeit der Gesellschafter-innen ist ausgeschlossen.

Der Beschluss, die Oberst Künzli-Gesellschaft aufzulösen, erfordert eine Dreiviertelmehrheit aller Gesellschafter-innen. Die letzte Hauptversammlung entscheidet über die Verwendung des Gesellschaftsvermögens nach der Auflösung.

Das erste Gesellschaftsjahr endet am 31. Dezember 1994. 

Die vorstehenden Satzungen traten mit der Gründung der Oberst Künzli-Gesellschaft am 30. März 1994 in Kraft und wurden mit Beschluss der HV 2000, der HV 2004 sowie der HV 2025 in einzelnen Punkten den Bedürfnissen angepasst.

Die Gesellschafter

  • Die Oberst Künzli-Gesellschaft ist ein Verein mit ca. 50 unternehmerisch denkenden Gesellschafter-innen, die sich mit dem Verständnis der OKG und dem Gedankengut von Arnold Künzli identifizieren können.
  • Die Gesellschafter-innen haben in der Regel einen Bezug zu Murgenthal und zur Region Zofingen. Sie sind in der Wirtschaft, teilweise auch in Politik und Militär sehr aktiv.
  • Die aktuellen und ehemaligen beruflichen Aktivitäten unserer Gesellschafter-innen sind vielfältig.

Unsere Referenten

Die Oberst Künzli-Gesellschaft schätzt sich glücklich, ihren Gesellschaftern regelmässig hochkarätige Referenten aus Wirtschaft, Politik und Militär präsentieren zu können.

Unsere Referenten sind ein wichtiger Beitrag für die durch die Oberst Künzli Gesellschaft angestrebte freie Meinungsbildung der Gesellschafter.

  Hier geht es zu einer Auswahl der bisherigen Referenten bei der Oberst Künzli-Gesellschaft